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   BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95   

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https://dejure.org/1995,3414
BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95 (https://dejure.org/1995,3414)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1995 - 3 StR 281/95 (https://dejure.org/1995,3414)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 3 StR 281/95 (https://dejure.org/1995,3414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht - Rechtsfolge - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 199/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Dies kann ebenfalls nicht aus dem formal weiterreichenden Antrag hergeleitet werden (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

    Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Nebenklägers zum Nachteil des Angeklagten S. lässt nicht erkennen, ob mit dem Rechtsmittel ein nach § 400 Abs. 1 StPO zulässiges Ziel verfolgt wird, und ist deshalb unzulässig (st. Rspr.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6, 10; Senat, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 598/07).
  • BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6).
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